Lösung

Um in der Zeit zwischen Erfindung und Anmeldung nicht durch andere Erfinder in irgendeinem Staat der Erde überholt zu werden, ist es ratsam, wenn der Erfinder selbst möglichst früh eine QLC®-Hinterlegung (quick, low cost: Name vom Verfasser) beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt. Die QLC®-Hinterlegung kostet keine Gebühren und ist eine Vorstufe für eine spätere reguläre Anmeldung.