Patent anmelden – schnell, kostengünstig und ohne Patentanwalt
Patent anmelden ohne Patentanwalt – sichern Sie die Priorität Ihrer Erfindung bereits heute. Mit der QLC-Hinterlegung schaffen Sie die Grundlage für eine spätere Patentanmeldung in Deutschland und international.
Ein Patent anmelden ohne Patentanwalt? Mit der QLC-Hinterlegung ist das möglich: Sie dokumentieren Ihre technische Erfindung frühzeitig beim Deutschen Patent- und Markenamt und sichern sich eine Priorität für spätere Patentanmeldungen.
Für wen ist QLC geeignet?
Sie möchten Investoren ansprechen und Ihre Innovation schützen.
Sie möchten vor einer vollständigen Patentanmeldung zunächst die Priorität sichern.
Patent anmelden ohne Patentanwalt – in drei Schritten
Schritt 1: Beschreibung der Erfindung erstellen
Schritt 2: QLC-Hinterlegung einreichen
Schritt 3: Innerhalb eines Jahres Patent nachmelden
Ihre Vorteile durch die QLC-Hinterlegung
Über 30 Jahre Erfahrung im Patentrecht
Prof. Dr.-Ing. Klaus Castell leitet die Patentanwaltskanzlei seit 1994. Er ist Patentanwalt (Bundesrepublik Deutschland), European Patent Attorney sowie European Trademark Attorney, lehrt als Professor an der FH Aachen und ist Obmann des VDI für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Kanzlei vertritt Mandanten vor Patent- und Markenämtern in Deutschland, Europa, Österreich und bei der WIPO – unter anderem in den Bereichen Umwelt- und Nanotechnik, Mechanik und Optik, Medizintechnik sowie Softwareerfindungen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer QLC-Hinterlegung und einer Patentanmeldung?
Die QLC-Hinterlegung ist keine Patentanmeldung, sondern sichert die Priorität Ihrer Erfindung. Auf ihrer Grundlage kann innerhalb eines Jahres ein Patent nachgemeldet werden.
Was kostet die QLC-Hinterlegung?
Für die Hinterlegung selbst fällt keine Amtsgebühr an. Die genauen Kosten für die Betreuung klären wir gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Brauche ich einen Patentanwalt für die QLC-Hinterlegung?
Nein, die QLC-Hinterlegung ist auch ohne Patentanwalt möglich.
Gilt die gesicherte Priorität auch international?
Ja, über die QLC-Hinterlegung lässt sich eine weltweite Priorität sichern.
Wie lange habe ich Zeit, ein Patent nachzumelden?
Innerhalb eines Jahres nach der QLC-Hinterlegung kann im In- und Ausland ein Patent nachgemeldet werden.
Was wir bieten
Eine QLC®-Hinterlegung hilft, die Zeit zwischen Erfindung und Anmeldung abzukürzen.
Erstellen der QLC®-Hinterlegung.

